Falls Sie zu einem der oben genannten Punkte eine Frage haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen:
Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, so informieren Sie bitte seinen Schulwegpartner, damit dieser die Krankmeldung sofort an die zuständige Lehrkraft weiterleiten kann. In Ausnahmefällen kann auch morgens im Sekretariat angerufen werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule, wenn es wieder gesund ist.
Für unsere Schülerinnen und Schüler aus Siek und Meilsdorf fahren Busse des VHH unsere Schule zu den Unterrichtszeiten regelmäßig an. Die Schule legt aber weder die Fahrtroute der Busse noch die Fahrtzeiten oder Haltestellen fest. An den Haltestellen außerhalb der Schule bzw. während der Busfahrt kann keine Beaufsichtigung erfolgen. Die Verpflichtung zur Beaufsichtigung der Kinder bezieht sich auf das Schulgelände (§17 Schulgesetz), nicht auf den Schulweg. Selbstverständlich ist es uns in der Schule nicht gleichgültig, wenn auf dem Schulweg, an den Haltestellen oder während der Busfahrten etwas Unerfreuliches vorkommen sollte. Wir wenden uns dann direkt an die o.g. Verkehrsbetriebe und bemühen uns gemeinsam um Abhilfe. Dieser Weg steht auch Ihnen offen. Im Bus verlorene Gegenstände können im Betriebshof des VHH in Ahrensburg, Kornkamp, abgeholt werden (Tel. 04102 / 222 110).
Die Schulkinder sind im Fall einer Beschädigung oder Entwendung ihres Eigentums versichert. Die Versicherung (Kommunaler Schadensausgleich Schleswig-Holstein) gewährt unter bestimmten Bedingungen Entschädigungen für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Brillen, Fahrrädern und von im Schulbetrieb benötigten Sachen, soweit der Schaden im Schulbetrieb entstanden ist. Ein Rechtsanspruch auf den Ausgleich von Sachschäden besteht allerdings grundsätzlich nicht.
Ist Ihrem Kind ein Gegenstand oder ein Kleidungsstück abhandengekommen, so können diese in unserer roten Fundkiste im Hautgebäude 1. Etage rechts oder im Eingangsbereich der Turnhalle in zwei weiteren Sammelbehältern liegen.
Wertsachen werden vom Hausmeister aufbewahrt. Weiterhin werden aufgefundene Kleidungsstücke zentral gesammelt und bis zum Ende eines Schuljahres aufbewahrt. Sollten Sie oder Ihr Kind nicht an den o.g. Fundkisten fündig geworden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Hausmeister.
Es empfiehlt sich, an allen Garderoben-stücken der Kinder Namensschilder anzubringen und immer wieder die Vollzähligkeit der Kleidung zu kontrollieren.
Alle Veranstaltungen der Schule sind, bis auf wenige Ausnahmen, verpflichtend (Schulpflicht). Eine Beurlaubung ist nur in besonderen Angelegenheiten möglich. Beantragen Sie die Beurlaubung bitte rechtzeitig, kurz, formlos und unter Angaben der Gründe schriftlich. Nachteile, die mit dem Unterrichtsversäumnis verbunden sind, haben die Eltern zu tragen. Der Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben müssen nachgearbeitet werden.
Nach wie vor werden viele Bücher aus dem Eigentum der Schule an die Kinder ausgeliehen. Lernmittel sind leider teuer und die Preise steigen weiter. Deshalb sollten schon die Kinder im 1. Schuljahr lernen damit schonend umzugehen (u.a. Einschlagen – nicht umherwerfen – nicht bekritzeln). Verständlicherweise möchten auch die Dritt- und Viertbesitzer mit ordentlichen, sauberen Büchern arbeiten. Sollte jedoch wider Erwarten ein Buch abhandenkommen oder so stark verschmutzt oder beschädigt sein, dass es nicht mehr ausgeliehen werden kann, ist die Schule lt. Schulkonferenzbeschluss berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Grundlage für die Höhe des Schadensersatzes ist folgende Tabelle:
Bei extremen Witterungsverhältnissen (Glätte, Schnee) kann das Kultusministerium Unterrichtsausfall anordnen. Informationen darüber werden über den Rundfunk bekannt gegeben. Eltern, die für Ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können Ihr Kind auch dann zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet wurde.
Gelegentlich kommt es vor, dass bei dem einen oder anderen Kind in einer Klasse Kopfläuse auftreten. In einer Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist über Kopfläuse zu lesen: „Es ist keine Schande Läuse zu bekommen, wohl aber eine sie zu behalten.“ Bei einem Läusebefall darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen. Ihr Kind darf erst dann wieder zur Schule kommen, wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass eine Weiterverbreitung der Läuse ausgeschlossen ist. Sicherheitshalber werden alle Eltern von uns über einen Läusebefall informiert.
Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg durch die Unfallkasse Schleswig-Holstein versichert. Informieren Sie bitte die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer über einen Arztbesuch als Folge eines Schulunfalls. Sollte Ihr Kind während der Schulzeit einen Unfall erleiden oder erkranken, werden Sie umgehend informiert. Erste Hilfsmaßnahmen werden in unserem Sanitätsraum durchgeführt.
Falls Sie zu einem der oben genannten Punkte eine Frage haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen: